AGB

AGB 

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

der Vermietung am Tankumsee GmbH

————————————————————————————————————————

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Zeitmietvertrag zur Vermietung von Ferien-Wohneinheiten zwischen der Vermietung am Tankumsee GmbH, Eschenkamp 16, 38550 Isenbüttel und seinen Gast/ Mieter/ Kunden. Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung. 

Geschäftsbedingungen des Kunden finden ohne eindeutige schriftliche Vereinbarung keine Anwendung.

§ 1 Vertragsabschluss

1.1. Der Zeitmietvertrag für die beschriebenen Ferien-Wohneinheiten ist verbindlich geschlossen, wenn die Bestellung einer Ferien-Wohneinheit vom Betreiber schriftlich (Brief, Fax oder E- Mail) aufgenommen und bestätigt wurde.

Der Zeitmietvertrag muss von dem Gast/ Mieter unterschrieben werden und binnen 7 Tagen an den Betreiber per Post, E-Mail oder Fax zurückgesendet werden.

Er ist vor Ort bei Mietbeginn auf Anforderung dem Betreiber vorzulegen.

1.2. Vertragspartner sind die Vermietung am Tankumsee GmbH, und der in dem Zeitmietvertrag geführte Gast/ Mieter/ Kunde.

§ 2 Bezahlung

Die Rechnung mit dem Gesamtbetrag für die Dauer des Aufenthaltes und die ggf. zusätzliche Leistungen, wie z.B. Handtücher, Zwischenreinigung und Haustierpauschale wird am 1. des Vormonats vor dem Mietbeginn per E-Mail als PDF-Datei versendet. 

Bei Zahlungseingang erhält der Gast/ Mieter/ Kunde eine Bestätigung mit den Anreiseinformationen per E-Mail.

§ 3 Rücktritt / Stornierung durch den Gast

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (Brief, E-Mail, oder Fax) erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: 

    • vom Tag der Erstellung des Zeitmietvertrages bis zum 121. Tag vor Mietbeginn, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € an 
    • vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises, zzgl. 30,00 € Bearbeitungsgebühr 
    • vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises, zzgl. 30,00 € Bearbeitungsgebühr 
    • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises, zzgl. 30,00 € Bearbeitungsgebühr 
    • weniger als 8 Tage vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises, zzgl. 30,00 € Bearbeitungsgebühr

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.


Wir empfehlen unseren Gästen/ Mietern den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

§ 4 Wohneinheit, Übergabe und Rückgabe

4.1. Der Betreiber verpflichtet sich gegenüber dem Gast/Mieter, die reservierte Ferien-Wohneinheit nach den getroffenen Vereinbarungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen und den beschriebenen Leistungen nachzukommen. 

Wenn die Bereitstellung der Ferien-Wohneinheit aus für den Betreiber nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc., wird der Betreiber versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Gastes/ Mieters, wird die an den Betreiber gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.

4.2. Der Gast/Mieter verpflichtet sich die Ferien-Wohneinheit in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück zu übergeben.

Dieser Zustand beinhaltet keine grob-fahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie Sachschäden, die durch den Gast/Mieter während der Vertragsdauer entstanden sind.

Das Rauchen in den Ferien-Wohneinheiten ist strikt untersagt und wird als grob-fahrlässige Pflichtverletzung geahndet. Insgesamt verpflichtet sich der Gast/Mieter das Inventar mit Sorgfalt zu behandeln und ist gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

4.3. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Vereinbarung möglich und muss im Zeitmietvertrag bestätigt sein, da es nicht in allen Wohneinheiten gestattet ist. Die Angabe der Rasse und die Menge ist Bedingung. Sollte dennoch ein oder mehrere nicht im Zeitmietvertrag angegebene Haustiere in der Ferien-Wohneinheit durch den Betreiber vor Ort angetroffen werden, gilt der Zeitmietvertrag als fristlos gekündigt.

Dies gilt auch im Bezug auf die angegebene Personenanzahl im Zeitmietvertrag. 

Es entfallen in diesem Fall jegliche Schadenersatzansprüche an den Betreiber.

4.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen zur Ferien-Wohneinheit ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Zeitmietvertrages, Angebotes bzw. der Buchungsbestätigung.

Handschriftlich Änderungen des Zeitmietvertrages sind nicht bindend, es gilt nur der gedruckte Text.

4.5. Die Anreise erfolgt ab 15:00 Uhr und die Abreise bis 10:00 Uhr. Die Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Ausnahmen sind nur nach Vereinbarung möglich.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Betreiber die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können sich eventuell erhöhen. 

4.6. Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen sind auf den Grundstück der Ferien-Wohneinheit nicht gestattet.

4.7. Für die Reinhaltung des Außengrills ist der Gast/ Mieter verantwortlich. Für die Sauberkeit des Außengrills übernimmt der Betreiber keine Haftung.

4.8. Reklamationen/ Schäden müssen durch den Gast/ Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden dem Betreiber gemeldet werden. Der Betreiber ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Gastes/ Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.

4.9. Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifer, Ameisen usw. kann keine Gewähr übernommen werden.

4.10. Das Aufladen von Elektro-Fahrzeugen aus der Stromversorgung der Wohneinheiten ist strikt untersagt. Bitte nutzen Sie dazu die öffentlichen Ladesäulen.

§ 5 Erhöhte Kosten/Zusätzliche Kosten/Beschädigungen

5.1. Fallen neben den von der Ferien-Wohneinheit angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Kosten an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch extreme Verschmutzung, unangemessene Verschwendung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung,

Bsp.: Für eine Endreinigung der Ferienhäuser wird regulär eine Zeit zwischen 3,5 und 4 Stunden benötigt, für Apartments/ Studios wird eine Zeit zwischen  2 und 2,5 Stunden benötigt und von der Lärchenallee 77 und Eschenkamp 14a/b wird eine Zeit zwischen  3 und 3,5  Stunden benötigt— überschreitet die tatsächliche Zeit dies erheblich, so wird der Mehraufwand anhand von Stunden und ggf. auch der erhöhte Bedarf von Reinigungsmitteln in voller Höhe Rechnung gestellt. Im Falle von zusätzlicher extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behalten wir uns vor eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

5.2. Die Wohneinheit ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Wohnung selbst und alle von der Ferien-Wohneinheit zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Wohneinheit selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich der Ferienwohnung unterstehen (Liegen, Schirme etc.). Sämtliche von der Ferienwohnung zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher etc.) fallen ebenso unter diese Klausel. Beispiel: Wird ein Handtuch zum Haare färben verwendet und ist dies nach Reinigung nicht mehr zu Reinigen, so wird der Preis für angemessenen Ersatz in Rechnung gestellt.

§ 6 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen. 

§ 7 Haftung   

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Betreiber ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Betreibers für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Betreiber haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche.

§ 8 Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite (www.vermietung-tankumsee.de) bzw. im Exposé dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Betreiber behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Betreibers. 

Herausgeber & Betreiber: 

Vermietung am Tankumsee GmbH

Geschäftsführer Marco Lansmann 

Eschenkamp 16

38550 Isenbüttel

Isenbüttel, 22. November 2021